In der Prüfungsordnung Shotokan wird 1 Tokui Kata frei (nicht eine bisher gezeigte Kata) und der Prüfungsausschuss kann 2 Shitei Katas aus Tekki Sandan, Bassai Sho, Sochin, Meikyo, Jitte, Wankan verlangen.
In der Prüfungsordnung stiloffenes Karate (SOK) wird eine Demonstration von zwei Katas, davon kann eine stilrichtungsfremde Kata gewählt werden. In der schriftlichen Dokumentation beschreibt der Prüfling seinen Pflichtteil: Beide Katas namentlich und eventuell seine Bunkai-Ausführungen, in Kurzform.
Shotokan – Shitei Kata (Pflichtkata)





