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Training Start
Liebe Karate Freunde!
Wenn wir weiter so vernünftig und gewissenhaft die Hygiene Vorschriften einhalten wie bisher,
dann kann uns nichts mehr im Wege stehen, das 1. Kindertraining am kommenden Mittwoch,
den 02.06.2021 auf dem Bolzplatz in Gronau, hinter der Badeanstalt um 16:30 Uhr durchzuführen.
Bitte gleich in Gi kommen.
Voraussetzung ist, dass die Inzidenz unter 50 bleibt.
Ab der darauf folgenden Woche (ab dem 08. Juni)
findet dann das Training zu den gewohnten Trainingszeiten wieder in der Sporthalle statt.
Für alle, die nach der langen Auszeit die Trainingszeiten nicht mehr wissen:
Dienstag: 18:00 bis 19:15 Uhr Unterstufe
Dienstag: 19:15 bis 20:30 Uhr Oberstufe
Mittwoch: 16:30 bis 18:00 Uhr Kindertraining ab 6 Jahre
Donnerstag: 18:00 bis 20:00 Uhr Unter & Oberstufe
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Aktuelle Regelungen im Land Niedersachsen
Leider können wir laut Verordnung des Landes Niedersachsen noch kein Karatetraining anbieten.
Freizeiteinrichtungen, Sport etc.
Freizeiteinrichtungen aller Art und auch Minigolfanlagen müssen geschlossen bleiben. Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können die Außengelände von botanischen und zoologischen Gärten. Voraussetzung sind strenge Hygienekonzepte und vor dem Einlass die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises (ausgenommen für Kinder bis einschließlich 5 Jahre). Auf die hier für die Anleitungspersonen vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.
Kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts bleibt zulässig, außerdem Sport im Freien in kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Auf die hier für die Anleitungspersonen vorgeschriebene Testung kann bei vollständig geimpften Personen verzichtet werden.
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Info:
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Kein Training im November
Liebe Karateka,
leider wird das Karate-Training wieder ausgebremst und auch geplante Lehrgänge und Prüfungen müssen ausfallen.
Ab dem 02. November 2020 gelten bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Durch den sogenannten „Wellenbrecher Lockdown“ ist leider auch der Amateur- und Leistungssport in den Sportvereinen betroffen.
Sport darf im Moment nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt werden (also Joggen, Fahrradfahren etc.).
Dies gilt vorläufig bis zum 30. November 2020.
Trotz des Einsatzes des Landessportbundes Niedersachsen und des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) als übergeordnete Verbände ist derzeit somit auch für uns kein geregeltes Training sondern nur extrem eingeschränkt möglich!
Auf der Hompage des LSB Niedersachsen ist unter „Häufig gestellte Fragen rund um das Sporttreiben” u. a. folgendes zu finden:
Was ist unter Individualsport zu verstehen?
Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die insbesondere allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen. Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern.
Mit wie vielen Personen darf diese Form von Individualsport betrieben werden?
Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt. Auch, wenn es sich beispielsweise bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt ist z. B. ein Training mit größeren Trainingsgruppen aktuell nicht gestattet.
Quellen: KVN Niedersachsen / LSB Niedersachsen
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Karate Training nur unter Auflagen.
Hallo liebe Karatefreunde;
wir sind alle froh, endlich wieder Vereinssport machen zu können; damit das so bleibt, ist dies an besondere Auflagen geknüpft.
Deswegen noch einmal für alle Karatefreunde zur Info.
Das Karate-Training ist nur unter Einhaltung folgender Regeln erlaubt:
Vor der Halle und in der Umkleide sind Masken zu tragen.
Zum Training können in der Turnhalle die Masken abgenommen werden.
Vor und nach dem Training müssen alle Hände desinfiziert oder 30 Sek. mit Seife gewaschen werden.
Zuschauer sind erlaubt, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
Dokumentation der Kontaktdaten aller Personen in der Halle ist zwingend erforderlich. Auch von den Zuschauern.
Wichtig!!! Mitglieder die sich krank fühlen kommen natürlich nicht zum Training!
Wer es ganz genau wissen möchte, kann unter diesem Link (DOSB / DKV )nachlesen.